Sendung vom 14. Oktober 2014.

Die Sendung ist hier bis 14.10.2015 verfügbar: Link.

Beschreibung: 

Mordlust, Habgier oder niedrige Beweggründe, heimtückisch oder grausam: Mit solchen durchaus vagen Kriterien unterscheidet das Strafgesetzbuch Mörder von Totschlägern und in der Folge zwischen lebenslanger Freiheits- oder einer Haftstrafe von 5 bis 15 Jahren. In der Praxis aber ist der Unterschied für die Richter oft nicht genau zu ziehen, glauben Kritiker und wollen den bisherigen Mordparagraphen abschaffen. Welche Folgen hätte eine solche Reform? Wird damit „Lebenslänglich“ als Strafe gestrichen? Kommen Mörder künftig zu leicht davon?

Auszug aus Webseite:

Salome Saremi-Strogusch (Bruder wurde Opfer von Gewalttätern)
Eine Nacht im September 2008 veränderte das Leben der Stewardess. Ihr Bruder hatte sich in einer Disco schützend vor ein Pärchen gestellt, das von vier jungen Männern bedroht wurde. Anschließend lauerten sie ihm vor der Tür auf, schlugen und traten den Studenten bewusstlos. Dann ließen sie ihn auf der Straße liegen. Wenig später überrollte ihn ein Taxi. Salome Saremi-Stroguschs Bruder starb. Drei Täter wurden 2009 wegen schwerer Körperverletzung zu Haftstrafen von drei bis sechs Jahren verurteilt. Ein Beschuldigter ist weiter flüchtig. „Mein Bruder ist tot. Ihm ist keine Gerechtigkeit widerfahren. Einer der Täter ist bereits wieder frei“, sagt die Mutter von zwei Kindern, die einen Verein  für Toleranz und Zivilcourage gegründet hat.

Quelle: www.daserste.de

Menschen bei Maischberger: Grausam, heimtückisch, habgierig – Wer ist Mörder, wer Totschläger?